TV Müllheim
Willkommen auf Hauptmenüseite des Turnverein Müllheim (TVM).
Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Verein, die über Sportangebote hinausgehen.
Geschäftsführung / Geschäftsstelle
Frau Christiane Grimm arbeitet als Geschäftsführerin in Teilzeitanstellung für den TV Müllheim.
Frau Grimm war bereits Geschäftsstellenleiterin und kombiniert dieses Amt nun mit ihrer Geschäftsführungstätigkeit.
Aufgaben der Geschäftsführerin:
- Unterstützung des Vorstands, der Abteilungen und der sonstigen Gremien des Vereins bei deren Arbeit
- Gestaltung, Organisation und Erweiterung des Kursprogramms
- Förderung der Projektarbeit und organisatorische Begleitung oder Leitung von Projektarbeitsgruppen
- Förderung der Jugend- und Seniorenarbeit im Verein durch Schaffung entsprechender Angebote in enger Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Funktionsträgern im Verein
- Ansprechpartner für interne und externe Kooperationen (z. B. mit öffentlichen Institutionen und deren Vertretern, Schulen, anderen Vereinen, Verbänden etc.)
- Pflege des Fortbildungswesens für Übungsleiter, Helfer, Trainer und Funktionäre
- Analyse von vereinsinternen Fehlentwicklungen und Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten
- Öffentlichkeitsarbeit (z. B. regelmäßig anfallende Aufgaben des Tagesgeschäftes)
- Zuständigkeit für Vereinspräsentationen (Stichwort Leitbild des Vereins) und Vereinsmarketing
- Kontrolle der Umsetzung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
Unsere Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle
Frau Nicole Kutschewski unterstützt seit November 2017 unsere Geschäftsstelle in der Regel freitags in allen Belangen der Mitgliederverwaltung, allgemeinen Bürotätigkeiten und verfasst und versendet unseren Newsletter.
Geschäftsstelle Turnverein Müllheim 1863 e.V.
Goethestr. 16
79379 Müllheim
Tel: 07631 8630
E-Mail: info(at)tvmuellheim.de
Öffnungszeiten:
Montag 15:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 10:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsstelle in der Regel während der Ferienzeiten nicht geöffnet ist, aber wir per Mail erreichbar sind.
Vorstand
Zu den Aufgaben des Vorstandes zählen:
- Kontakte zur Stadtverwaltung (Hallennutzung, Nutzung des Stadions)
- Kontakte zu anderen Vereinen und zur «Vereingemeinschaft Müllheimer Sportvereine» (Sportlerehrung)
- Entscheide zu Anschaffungen von Sportgeräten
- Entscheide zu neuen Sportangeboten
- Bestätigungen von Übungsleitern und Helfern
- Organisation von Veranstaltungen, die den Gesamtverein betreffen
- Abstimmung über den Inhalt von «TVM Aktuell»
Jährlich im ersten Quartal werden Vorstandswahlen bei der Mitgliederversammlung abgehalten.
Unsere Vorstandsmitglieder
Name | Vorname | Funktion | Mailkontakt |
Möckel | Volker | 1. Vorsitzender | |
Pies | Jürgen | Kassenwart | Email an Jürgen Pies |
Wiesner | Gabriele | 2. Vorsitzende | |
Waiblinger | Sybille | Abteilungsleitung Turnen | |
Mahling | Christina | Abteilungsleitung Fitness und Gesundheit | |
Haase-Schröder | Fanny | Abteilungsleitung Leichtathletik | |
Wiesner | Gabriele | Abteilungsleitung Vorschulkinder | |
Huber | Julia | Jugendleitung | Email an Julia Huber |
Informationen zur Prävention sexualisierter Gewalt
Sexualisierte Gewalt ist eine Grenzverletzung und meint jede sexualisierte Handlung, die an einem Kind oder einem/einer Jugendlichen gegen dessen/deren Willen vorgenommen wird. Dies gilt auch, wenn das Opfer wegen seiner körperlichen, geistigen, kognitiven und sprachlichen Unterlegenheit der sexualisierten Handlung nicht wissentlich zustimmen kann.
Sexualisierte Gewalt kommt in vielen Formen und Abstufungen vor. Es wird unterschieden zwischen sexualisierter Gewalt ohne Körperkontakt (anzügliche Bemerkungen, Beobachten beim Baden, Duschen, Exhibitionismus, Pornos zeigen, ...), mit geringem Körperkontakt (Zungenküsse, Brust anfassen, Versuch die Genitalien zu berühren), mit intensivem Körperkontakt (Masturbation von Täter/in bzw. Opfer, Anfassen der Genitalien,...) und sehr intensivem Körperkontakt (anale, genitale oder orale Vergewaltigung).
Es geht aber nicht nur um schwere Formen der sexualisierten Gewalt, sondern auch um leichtere Formen der Grenzverletzung. Diese werden individuell verschieden wahrgenommen und sind alters- und geschlechtsabhängig. Für ein Kind kann der von ihm nicht gewollte und aufgezwungene Begrüßungskuss der Tante schon als Grenzverletzung wahrgenommen werden.
Sexualisierter Missbrauch durch Fremde ist im Verhältnis eher selten. Kinder und Jugendliche erleben sexualisierte Übergriffe sehr häufig in ihrem sozialen Nahraum und von Menschen, denen sie vertrauen und von denen sie Unterstützung, positive Zuwendung und emotionale und soziale Fürsorge erwarten. Der deutlich größte Teil der betroffenen Mädchen und Jungen wird von ihnen bekannten Personen missbraucht, die nicht zur Familie gehören. Es können Bekannte oder Freunde der Familie, aber auch Nachbar/innen, Lehrer/innen, Jugendleiter/innen, Pfarrer/innen, Ärzte/Ärztinnen, Erzieher/innen usw. sein.
Sie nutzen ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um ihre eigenen (sexualisierten) Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. Je enger die Beziehung zwischen Täter/in und Opfer ist, desto länger und häufiger findet sexualisierter Missbrauch statt.
Die physischen und psychischen Folgen können für die Opfer lang anhaltend und extrem einschneidend sein. Auf Grund der unterschiedlichen Formen und Schweregrade sexualisierter Gewalt, der individuellen Besonderheiten und des subjektiven Erlebens der Betroffenen reagiert jedes Kind bzw. jede/r Jugendliche/r anders. Es gibt keine eindeutigen Symptome bei Opfern, die den Rückschluss auf sexualisierte Gewalt ermöglichen.
Auszüge aus: BAYERISCHER JUGENDRING (Hrsg.): Prävention vor sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit. Baustein 1: Basisinformationen zum Thema "sexuelle Gewalt"; München 2001
Prävention im TVM
Im TVM hat sich der Vorstand mit dem Thema beschäftigt und als Präventionsmassnahmen gegen sexuelle Gewalt die Einführung eines Ehrenkodex beschlossen.
Alle Übungsleiter und Helfer können freiwillig einen Ehrenkodex gegen sexuelle Gewalt unterschreiben und viele haben dies auch bereits getan. Weitere Informationen sind in der Geschäftsstelle erhältlich.
Weiterhin wird von allen Übungsleitern ein polizeiliches Führungszeugnis kontrolliert.
Zum Schutze Jugendlicher vor sexualisierter Gewalt gibt es außerdem eine Selbstverpflichtungserklärung als Formular, welches Übungsleiter von Helfern, Fahrern oder Fotografen im Rahmen von Veranstaltungen und Wettkämpfen unterzeichnen lassen. Die Unterzeichneten Formulare werden nach dem Einsatz der Helfer an die Geschäftsstelle zur ordnungsgemäßen Ablage weitergeleitet.
Die Jugendämter haben uns in Ihrer Vereinbarung zur Umsetzung des Jugendschutzes im Verein dringend zu dieser Maßnahme geraten.
Die Ausgedruckten Formulare finden die Übungsleiter auch in den blauen Schubfächern im weißen Schrank vor der Geschäftsstelle.
Der Verein auf einen Blick über das letzte historische Jubiläum hinaus:
So hat sich der Verein beim letzten großen Jubiläum präsentiert: