Zum Hauptinhalt springen

Ehrenordnung des Turnverein Müllheim 1863 e.V.

EHRUNGSRICHTLINIEN

1. Der TURNVEREIN MÜLLHEIM 1863 eV. kann in Anerkennung besonderer Verdienste a) die Ehrennadel b) die Ehrenmitgliedschaft c) das Amt des Ehrenvorsitzenden verleihen. 

2. Die Ehrennadel wird in Silber und Gold verliehen. Mit ihr werden Frauen und Männer geehrt, die sich durch langjährige verdienstvolle Mitarbeit ausgezeichnet haben. Die Verleihung der Ehrennadel in Silber setzt eine zehnjährige Tätigkeit als Funktionsträger oder eine 25-jährige Mitgliedschaft voraus. Voraussetzungen fiir die Verleihung der Ehrennadel in Gold sind der Besitz der Ehrennadel in Silber und eine 20-jährige Tätigkeit als Funktionsträger oder eine 50-jährige Mitgliedschaft. Die Ehrennadel kann ohne diese Voraussetzungen auch an Personen verliehen werden, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben. 

3. Antragsberechtigt sind Organe und Gremien des Vereins. 

4. Über die Verleihung der Auszeichnungen entscheidet der Gesamtvorstand. 

5. Personen, die sich in außergewöhnlichem Maße um den Verein verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

6. Vorsitzende, die sich in langjähriger Tätigkeit besondere Verdienste um den Verein erworben haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenvorsitzenden ernannt werden.
Ein Ehrenvorsitzender kann mit beratender Stimme an den Sitzungen des Vorstandes teilnehmen. 

7. Über die vorgenannten Ehrungen werden Urkunden ausgestellt.